Es gibt eine Vielzahl von Krankenkassen, die die Kosten der Eurythmietherapie/Heileurythmie übernehmen oder unterstützen. Krankenkassen, die Eurythmietherapie in ihrem Leistungskatalog aufführen, bzw. unterstützen, finden Sie hier
Ja, es lohnt sich in jedem Fall, zusammen mit dem Rezept Ihres Arztes und dem hier hinterlegten Infoblatt, einen Antrag auf Übernahmen oder Unterstützung zu stellen. Lt. Entscheidung des Bundessozialgerichtes mit Urteil vom 22.03.2005 (AZ: B 1 A1/03 R)
Manche privaten Krankenkassen bezahlen Eurythmietherapie/Heileurythmie und manche nicht. Erkundigen Sie sich am besten unter Hinzunahme Ihres Rezeptes und dem hier hinterlegten Infoblatt für Krankenkassen bei Ihrer Krankenversicherung.
Ja. Jeder Arzt kann ein entsprechendes Rezept mit der Anzahl der Einheiten und der Diagnose ausstellen. In der Regel werden 10 - 15 Einheiten verordnet.
Gern kann ich mit Ihrem Arzt im Vorfeld sprechen und alles Wichtige erläutern.
Kosten und Abrechnung
Folgende Richtsätze - Kosten - liegen zu Grunde.
Ja. Zusammen mit der Verordnung Ihres Arztes können Sie den Rechnungsbetrag oder Ihren Eigenanteil im Rahmen Ihres Lohnsteuerjahresausgleichs geltend machen. Weitere Informationen dazu Sie hier.
Ich sende Ihnen eine Rechnung zu. Den Betrag zahlen Sie an meiner Praxis.
Im Fall einer Bezuschussung/Unterstützung durch Ihre Krankenkasse müssen Sie die Rechnung mit Rezept bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Ihre Krankenkasse erstattet Ihnen daraufhin die Bezuschussung auf Ihr Konto.
Es gibt die Möglichkeit für Menschen, die Eurythmietherapie benötigen/wünschen, deren Krankenkasse diese Therapie aber noch nicht unterstützt und Sie nicht das normale Honorar bezahlen können, je nach persönlicher Situation eine individuelle Honorar- oder Ausgleichsregelung abzustimmen. Lassen Sie uns mit einander sprechen - es findet sich immer eine Lösung!
Rund um die Behandlungsmöglichkeiten
Ja. Rufen Sie gerne an. Der Ausgleich für eine Probeeinheit kann mit einer Spende beglichen werden.
Je nach Ihren Bedürfnissen führen wir ein Kennlerngespräch bzw. wir bewegen gemeinsam erste eurythmische Übungen
Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, muss er mindestens 24h vorher abgesagt werden. Für Termine, welche von Ihnen erst später oder gar nicht abgesagt werden wird das vereinbarte Honorar fällig.
Ja. Die erstattungsfähigen Kosten von 6,80€ für den Mehraufwand werden zusätzlich in Rechnung gestellt, dann aber von der Krankenkasse erstattet, wenn der Hausbesuch vom Arzt verordnet wurde.